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Kommunikation

URL-Richtlinien

UZH-URL oder nicht?

Generell gilt: Web-Angebote von UZH-Einheiten und -Projekten werden mit der UZH-URL «uzh.ch» kommuniziert, z. B. «www.institut.uzh.ch». Dadurch wird die Zugehörigkeit zur Universität Zürich hervorgehoben. Andere Domänen wie z. B. «www.institut.ch» oder «www.institut.edu» sind nicht erwünscht.

Ausnahmen

Ausnahmen hiervon sind Projekt-Kooperationen mit anderen Hochschulen und Partnern oder Kongresse von Nicht-UZH-Organisationen, welche an der UZH stattfinden.

Voraussetzung hierfür ist eine UZH-Website mit uzh.ch-Domäne. Die Zentrale Informatik kann dann eine Umleitung der UZH-externen Domäne auf die UZH-Website erstellen. Informationen dazu finden Sie bei der Zentralen Informatik unter Web-Domänen.

Partnerinstitutionen UZH und ETH

Gemeinsame Organisationseinheiten der UZH und ETH verwenden die Domäne der «Heiminstitution», d. h. der Hochschule, an welcher sie domiziliert sind oder deren IT-Infrastruktur sie benützen: www.institut.uzh.ch oder www.institut.ethz.ch.

Wer kann eine UZH-URL beantragen?

UZH-Organisationseinheiten und -projekte können für ihre Website innerhalb der Domäne «uzh.ch» eine eigene Subdomäne (umgangssprachlich: «eine eigene URL») beantragen:

  • Abteilungen der Zentralen Dienste (ZDU)
  • Fakultäten, Dekanate
  • Institute, Assoziierte Institute und Kompetenzzentren
  • Museen
  • Grosse, langfristig angelegte Forschungsprojekte
  • Events, Kampagnen
  • Studiengänge, Weiterbildungsangebote
  • UZH-ETH-Institutionen

Dasselbe gilt für rechtlich eigenständige Körperschaften mit einem starken Bezug zur Universität. Es sind dies insbesondere:

  • Alumni-Organisationen der UZH
  • Studentische Fachvereine der UZH
  • Nationale und internationale Vereinigungen, die an der UZH domiziliert sind

Kleinere Einheiten wie Bibliotheken, Forschungsgruppen und einzelne Lehrstühle können und sollten in die Website der übergeordneten Institution integriert werden. 

Welche Regeln gibt es für eine URL?

URLs müssen mindestens zwei Zeichen enthalten und dürfen weder Umlaute noch Sonderzeichen aufweisen. Bei längeren Bezeichnungen empfehlen wir, sinnvolle Abkürzungen zu verwenden.

Weiterführende Informationen